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ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet es:
UNTERNEHMEN: Laziomar SpA, mit Sitz in Neapel, am Molo Angioino – Binnenhafen, registriert bei der REA von Rom unter der Nr. 1286684 und im Handelsregister mit der Registrierungsnummer, der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 11202801004 eingetragen.
PASSAGIER: Jede Person, die einen Vertrag über die Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg abgeschlossen hat und daher im Besitz einer Fahrkarte ist, die vom Beförderer über seine direkten Vertriebskanäle (Fahrkartenschalter, Website) und/oder indirekt (autorisierte Agenturen) ausgestellt wurde. .
BEGLEITETES FAHRZEUG: Autos, Motorräder, Wohnwagen, Trolleys, Wohnmobile, Transporter, Lastzüge usw. für den privaten oder öffentlichen Gebrauch, die für den Transport von Personen oder Gegenständen verwendet werden und für Reisen mit dem Passagier vorgesehen sind.
TICKET: Reisedokument, das den Abschluss des Beförderungsvertrags oder Fahrkarte gemäß Artikel 396 des Schifffahrtsgesetzes beweist.
MARINEEINHEIT: jede Art von Einheit der Flotte von Laziomar SpA, bestehend aus Schnellschiffen und Fähren.
TARIFF: Satz aktueller Tarife, die vom Unternehmen angewendet werden.
GEPÄCK: Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch des Passagiers üblicherweise in Koffern, Reisetaschen, Kisten und dergleichen transportiert werden.
GÜTER: alles, was mit Passagieren befördert wird, außer Gepäck oder Fahrzeug.
Freundliche Kunden werden daran erinnert, eine Stunde vor Abflug zum Einsteigen zu erscheinen.
Benutzer können Informationen zu Dienstleistungen, Fahrplänen und Tarifen, kommerziellen Informationen und Reservierungen erhalten – durch Konsultation der Website http://www.laziomar.it – ??durch Senden einer E-Mail an Questo indirizzo email è protetto dagli spambots. È necessario abilitare JavaScript per vederlo. oder Questo indirizzo email è protetto dagli spambots. È necessario abilitare JavaScript per vederlo. – ??Durch einen Anruf im Callcenter unter 08118966333.
Wer Gegenstände an Bord verloren hat, kann sich an die Ticketschalter des Flughafens wenden oder eine E-Mail an Questo indirizzo email è protetto dagli spambots. È necessario abilitare JavaScript per vederlo. senden.

1 – TRANSPORTVERTRAG
Das Unternehmen garantiert die Beförderung von Passagieren, Gepäck, Gütern und Begleitfahrzeugen in Übereinstimmung mit den folgenden allgemeinen Beförderungsbedingungen, die bei allen in den Einschiffungshäfen ansässigen Ticketausgabeunternehmen, bei den Bordbefehlen und auf der offiziellen Website angemessen bekannt gemacht werden. Der Auszug dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist auf dem Ticket abgebildet. Die allgemeinen Transportbedingungen unterliegen Änderungen und Ergänzungen, um sie mit der geltenden Gesetzgebung in Einklang zu bringen. Für die Identifizierung des Vertragsinhalts ist der auf der Website des Unternehmens (www.laziomar.it) verfügbare Text maßgeblich. Der Beförderungsvertrag bezieht sich auf die Seebeförderung von Passagieren und Begleitfahrzeugen vom Abfahrtshafen zum Ankunftshafen im Sinne der Artikel 396 und folgende des Schifffahrtsgesetzes, die folgenden Transportbedingungen und die EU-Verordnung Nr. 1177/2010.

2 - TICKET
Für die Fahrt mit den Marineeinheiten der Gesellschaft muss der Fahrgast im Besitz einer regulären Fahrkarte sein, die den Abschluss des auf der Fahrkarte selbst angegebenen Vertrages für die Fahrt nachweist. Für begleitete Fahrzeuge muss der Benutzer ein eigenständiges Ticket erwerben, das mit dem Fahrgastticket verbunden ist. Das Ticket ist während der gesamten Fahrtdauer – bis zum Verlassen des Hafengeländes – aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontrollpersonal des Unternehmens vorzuzeigen. Wer bei der Kontrolle durch das Personal des Unternehmens festgestellt wird, dass er kein reguläres Ticket hat oder im Besitz eines Tickets zu einem ermäßigten Preis ist, ohne Anspruch darauf zu haben, muss den vollen Preis des Tickets zuzüglich des Rechts auf Abholung bezahlen Verpflegung, aus dem Tarif vorgesehen. Das Fahrzeug, für das kein Ticket vorliegt oder das von einer Ermäßigung profitiert, ohne Anspruch darauf zu haben, oder für das ein Ticket für eine niedrigere Klasse oder Länge ausgestellt wurde, muss den vollen Preis des Tickets zuzüglich des Rechts auf Abholung an Bord zahlen. Einzelfahrtkarten, Hin- und Rückfahrten gelten nur für die darin angegebenen Abfahrtszeiten.
Bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl des Tickets muss für den Zugang an Bord ein neues Reisedokument erworben werden.
Die Gesellschaft gewährt in den im Tarif vorgesehenen Fällen Ermäßigungen und Reiseerleichterungen.
Dem Fahrgast, der Anspruch auf mehrere Ermäßigungen hat, wird nur die günstigste Variante gewährt, da diese nicht kombinierbar ist.
Passagiere, die die Einrichtungen nutzen, müssen über einen Ausweis verfügen und diesen auf Verlangen des Fahrkartenschalters und des Bordpersonals vorzeigen. Wer über keinen Ausweis verfügt, muss den gesamten Fahrpreis zuzüglich des Abholrechts an Bord bezahlen.
Der Gesamtbetrag des Tickets setzt sich aus dem aktuellen Fahrpreis zuzüglich etwaiger weiterer Rechte zusammen.
Die von der Gesellschaft angewandten Sätze verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. bei Fälligkeit. Die Tarife entnehmen Sie bitte der „Tarifliste“ des Unternehmens, die integraler Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist. Bis zum Ausstellungszeitpunkt des Tickets kann es zu Preissenkungen oder -erhöhungen kommen. Besondere Rabatte und Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend auf bereits ausgestellte Tickets. Im Falle einer Annullierung der Reise durch den Passagier aufgrund seines eigenen Verschuldens erfolgt die Rückerstattung nicht in voller Höhe, sondern beinhaltet die Einbehaltung eines Betrags als Vertragsstrafe.

3 - TICKETKAUF MIT EINFACHER RESERVIERUNG ODER MIT PRIORITY BOARDING (SmartBoarding).
Laziomar S.p.A. ermöglicht den Kauf des Reisedokuments mit einer einfachen Reservierung oder mit Priority Boarding.
Die einfache Buchung ermöglicht dem Passagier nicht das direkte Einsteigen und erfordert die Umrechnung des virtuellen Reisedokuments an den Ticketschaltern des Flughafens.
Laziomar bietet seinen Nutzern den Smart-Bordering-Service, d. h. die Buchung mit Priority Boarding und direktem Zugang an Bord, ohne den Ticketschalter für die Umrechnung des Reisedokuments zu durchlaufen.
Die Reservierung des Tickets mit Priority Boarding kann in den folgenden Kategorien erfolgen:
I) gewöhnliches Passagierschiff und Tragflächenboot
II) Tragflächenboot-Passagier im Alter zwischen 2 und 4 Jahren
III) Schiffs- und Tragflügelbootpassagiere im Alter zwischen 4 und 12 Jahren.
Der Kauf mit einfacher Reservierung oder mit Priority Boarding kann erfolgen:
1. Durch Verbindung mit der offiziellen Website der Reederei www.laziomar.it: Wenn der Kunde auf der Website ein Ticket kauft, erhält er per E-Mail die Kaufbestätigung mit einer Kopie des Tickets und den Zugangsdaten (Benutzer und Passwort). die – in völliger Autonomie – über den in der E-Mail angegebenen Link auf ihr Reisedokument zugreifen können
i) den Start ändern;
ii) die Reise stornieren;
iii) eine Rückerstattung beantragen.
Die Anmeldeinformationen sind nicht replizierbar und daher wird empfohlen, sie nicht zu verlieren.
2. Durch Kontaktaufnahme mit dem Callcenter unter 08118966333: Wenn der Kunde ein Ticket über das Callcenter kauft, erhält er per E-Mail eine Kaufbestätigung mit einer Kopie des Tickets und den Zugangsdaten (Benutzer und Passwort), mit denen er – in völliger Autonomie – Über den in der E-Mail angegebenen Link kann er auf Ihr Reisedokument zugreifen
i) den Start ändern;
ii) die Reise stornieren;
iii) eine Rückerstattung beantragen. Die Anmeldeinformationen sind nicht replizierbar und daher wird empfohlen, sie nicht zu verlieren.
3. An den Flughafen-Ticketschaltern, an denen automatisierte Tickets ausgestellt werden: Wenn der Kunde das Ticket an den Ticketschaltern kauft, erhält er nicht die Zugangsdaten (Benutzer und Passwort), um das Ticket völlig autonom zu verwalten, und muss sich unbedingt an uns wenden die Mitarbeiter der Kasse für
i) den Start ändern;
ii) die Reise stornieren;
iii) eine Rückerstattung beantragen;
Es ist zu beachten, dass im Falle einer einfachen Reservierung oder mit Priority Boarding ein zusätzlicher Betrag auf die von den Unternehmen ausgestellten Tarife als Entschädigung für die Verwaltungskosten der Datei erhoben wird und diese Reservierungsgebühren in Nr Fall erstattet werden.
Der Passagier kann den Kauf mit einer einfachen Reservierung oder mit Priority Boarding bis zu 24 Stunden vor Abflug durchführen.
KUNST. 4 – ÄNDERUNGEN DES FAHRKARTENS (KARTENÄNDERUNG)
Änderungen des Datums und der Uhrzeit der Reisedokumente sind bis zu 48 Stunden vor Abflug ohne Vertragsstrafe zulässig.
1. Durch Herstellen einer Verbindung zur offiziellen Website der Reederei www.laziomar.it und Zugriff auf den reservierten Bereich mit dem Benutzernamen und dem Passwort, die Sie mit der E-Mail zur Bestätigung des Kaufs des Tickets erhalten haben.
2. Durch Kontaktaufnahme mit dem Callcenter unter 08118966333.
3. An Flughafenkassen, an denen automatisierte Tickets ausgestellt werden, wenn der Kunde dort das Reisedokument erworben hat.
Ab 48 Stunden vor Abflug sind Ticketänderungen nicht mehr zulässig. Die Änderung des Reisedokuments ist mit der Zahlung von Änderungsgebühren verbunden.

4 - GEPÄCK
Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch des Passagiers üblicherweise in Koffern, Reisetaschen, Kisten und dergleichen transportiert werden, gelten als Gepäck und werden als Gepäck zugelassen.
Die Beförderung von unbegleitetem Gepäck ist nicht gestattet. Wenn unser Personal unbegleitetes Gepäck findet, wird das Unternehmen die Beschlagnahme veranlassen. Jeder Passagier hat das Recht, Folgendes kostenlos mitzubringen:
- An Bord von Fähren ein Handgepäckstück mit den Höchstmaßen 55 x 40 x 20 cm,
- Persönliches Gepäck bis zu einer Größe von 35 x 20 x 20 cm an Bord von Schnellfahrzeugen.
Für Gepäck, das die oben genannten Grenzen überschreitet, müssen die entsprechenden Reisedokumente gemäß den geltenden Tarifen erworben werden. Der Preis beinhaltet keinen Gepäckträgerservice. Die Handhabung des Gepäcks obliegt dem Passagier, der auch für den Inhalt verantwortlich bleibt. Das Unternehmen lehnt jede Haftung für den Diebstahl unbeaufsichtigter Gegenstände und/oder Gepäckstücke ab. Das Unternehmen haftet für Verlust und Beschädigung von Gepäck im Rahmen der in Artikel 412 des Schifffahrtsgesetzes festgelegten Grenzen. Aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Vertragserfüllung ist der Passagier verpflichtet, jeden Verlust oder jede Beschädigung des Gepäcks unverzüglich gegenüber der Besatzung zu beanstanden, damit der Kapitän der Einheit ihn im Logbuch vermerken kann.

5 - GÜLTIGKEIT DES TICKETS
Fahrkarten für Fahrzeuge und Personen sind nur für die angegebene Fahrt gültig. Kunden sind verpflichtet, beim Kauf die Richtigkeit des ausgestellten Tickets zu überprüfen. Daher werden Reklamationen nach dem Kauf und bezüglich der Richtigkeit des Reisedokuments nicht akzeptiert.

6 – VERLUST ODER DIEBSTAHL DES TICKETS
Für verlorene oder gestohlene Tickets werden keine Duplikate ausgestellt.
Die Anmeldeinformationen sind nicht replizierbar und daher wird empfohlen, sie nicht zu verlieren.

7 – DOKUMENTE UND INFORMATIONEN ÜBER PASSAGIERE
Gemäß dem Ministerialerlass vom 13. Oktober 1999 müssen nur Passagiere registriert werden, die in Notsituationen besondere Pflege und/oder Hilfe benötigen, sowie Neugeborene (Kleinkinder). Deshalb müssen sie bei der Ausstellung der Durchfahrtskarte ihre persönlichen Daten dem Kassenpersonal mitteilen. Als „Neugeborenes“ (Kleinkind) gilt insbesondere der Passagier, dessen Gewicht weniger als 15 Kilogramm und dessen Körpergröße weniger als 100 Zentimeter beträgt.

8 – MINDERJÄHRIGE
Alle Passagiere, Erwachsene und Kinder, müssen mit einem gültigen Ausweisdokument reisen. Passagiere unter 14 Jahren können nicht alleine reisen, müssen ständig von ihren Eltern und/oder Erwachsenen, die das Sorgerecht für sie haben, beaufsichtigt werden und dürfen sich nicht ohne Begleitung auf dem Schiff bewegen. In keinem Fall haftet der Beförderer für Schäden, die Minderjährigen durch einen Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen entstehen. Minderjährige Passagiere im Alter zwischen 14 und 18 Jahren können alleine reisen, sofern sie über eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten verfügen, die den Beförderer von jeglicher Haftung befreit.

9 – MENSCHEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Unter einer Person mit eingeschränkter Mobilität (PMR) versteht man jede Person, die besondere Schwierigkeiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel hat, einschließlich älterer Menschen, Behinderter und schwangerer Frauen.
Die Beförderung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, die besondere Hilfe benötigen (z. B. Sauerstoffspender, Begleitflasche), muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug durch Kontaktaufnahme mit dem Callcenter unter 08118966333 mitgeteilt werden; Möglicherweise müssen Sie die Dokumentation senden, die die Berechtigung dazu bescheinigt.
Die Frau mit komplikationslosem Schwangerschaftszustand, die den 6. Schwangerschaftsmonat vollendet hat, muss spätestens 7 Tage vor der Abreise ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Reisetauglichkeit bescheinigt. In allen anderen Fällen muss die schwangere Passagierin unabhängig vom Schwangerschaftsmonat über ein ärztliches Attest verfügen, das die Reise gestattet. Das Ermessen des Kapitäns, die Zulassung an Bord zu verweigern, bleibt jedoch unberührt, wenn er nach seinem unbestreitbaren Urteil der Meinung ist, dass der Passagier nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten.
Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität bietet das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Vorschriften zu diesem Thema die folgenden spezifischen Dienstleistungen an, abhängig von der Art der Einheit oder des Schiffes, auf dem die Reise stattfindet.
Fährschiffe:
- Bei der Buchung/dem Kauf des Reisedokuments können Personen, die besondere Unterstützung benötigen, diese anfordern, indem sie ihre Bedürfnisse hervorheben, und entsprechend geschulte Besatzungsmitglieder werden die angeforderte Unterstützung leisten.
- Der autonome Zugang an Bord erfolgt, soweit möglich, durch die Verwendung von Strukturen (Gehwege und Einstiegsrampen), die für spezifische Bedürfnisse geeignet sind.
- Auf jeder Einheit, mit Ausnahme von Tragflügelbooten, gibt es mindestens eine öffentliche Toilette, die für besondere Bedürfnisse ausgestattet ist.
- Auf jeder Wohneinheit gibt es spezielle Unterkünfte
- Der Check-in-Vorgang wird erleichtert, damit Sie beim Einsteigen Vorrang haben, ohne Ihr Fahrzeug verlassen zu müssen.
- Der Zugang zu den Bordaufzügen wird durch in den Garagenbereichen eingerichtete Sonderwege erleichtert;
- Der autonome Zugang an Bord sowie der freie Zugang zu den Decks werden durch bedarfsgerechte Strukturen wie Rampen, Luken und Aufzüge gewährleistet.
- öffentliche Plätze und Säle sind mit speziellen Unterkünften für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet;
Schnelle Einheiten:
- Bei der Buchung/dem Kauf des Reisedokuments können Personen, die besondere Unterstützung benötigen, diese anfordern, indem sie ihre Bedürfnisse hervorheben, und entsprechend geschulte Besatzungsmitglieder werden die angeforderte Unterstützung leisten. Geeignet für die Unterbringung von Passagieren mit eigenen Standardrollstühlen in den Hallen auf dem Hauptdeck.

10 – TIERTRANSPORT
Der Transport von Tieren, die mit einem speziellen Reisedokument ausgestattet sind, ist gemäß den geltenden Tarifen unter folgenden Bedingungen zulässig: Sie müssen klein sein, sie müssen auf dem Arm und/oder in speziellen überdachten Behältern und/oder Käfigen gehalten werden;
Hunde müssen einen Maulkorb und eine Leine tragen, sie müssen über ein Meldeheft beim Standesamt und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verfügen. Beim Kauf des Tickets werden Sie möglicherweise aufgefordert, einen Nachweis über die Prophylaxe gegen äußere Parasiten, den Impfpass, den Impfpass gegen Tollwut und schließlich eine Kopie der Haftpflichtversicherung für durch Dritte verursachte Schäden vorzulegen.
Blindenhunde dürfen kostenlos mitfahren.
In allen anderen Fällen ist der Transport von Tieren nicht gestattet.
Die Tiere müssen so gehalten werden, dass sie in der Marineeinheit und insbesondere in der Nähe der Türen kein unnötiges Volumen darstellen, solange die Sicherheits-, Komfort- und Hygienebedingungen der Passagiere eingehalten werden. Sollten sie Schäden an Sachen oder Personen verursachen, ist die Begleitperson zur Zahlung des entsprechenden Schadensersatzes verpflichtet.

11 – GESUNDHEITSZUSTAND DER PASSAGIERE
Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 192 Absatz 2 des Schifffahrtsgesetzes unterliegt die Einschiffung von Passagieren, die offensichtlich an schweren Krankheiten leiden oder in jedem Fall für die Sicherheit der Schifffahrt und der Personen an Bord nicht ratsam sind die von den zuständigen Gesundheitsbehörden erteilten Genehmigungen.
Auch wenn keine Gefahr für die Sicherheit der Schifffahrt und der Personen an Bord besteht, ist es im Interesse der Passagiere erforderlich, an Bord zu gehen, wenn sie sich offensichtlich in einem körperlichen Zustand befinden, der von einer Reise auf dem Seeweg abrät des Passagiers selbst ein ärztliches Attest, das die Durchführung der Reise genehmigt, oder die Ausstellung einer Erklärung des Passagiers selbst, die die Bordleitung von jeglicher Haftung für Gesundheitsschäden freistellt, die sich aus der Reise selbst ergeben.
Passagiere, die offensichtlich aufgeregt oder offensichtlich betrunken sind, oder Personen, die nach dem unbestreitbaren Urteil des Unternehmens selbst eine Gefahr für sich selbst und die anderen Passagiere darstellen, werden nicht an Bord zugelassen. Die Aufnahme des Passagiers an Bord stellt keinen Verzicht auf die Ausübung der Vorrechte des Unternehmens vor den zuständigen Justizbehörden dar.

12 – EINSCHIFFUNG, AUSSCHIFFUNG UND AUFENTHALT AN BORD DER FAHRZEUGE
Das Ein- und Aussteigen von Fahrzeugen, die Passagiere begleiten, erfolgt durch den Passagier selbst. Die Ein- und Ausschiffungsvorgänge erfolgen gemäß der von Zeit zu Zeit vom Bordkommando festgelegten Reihenfolge und Kriterien.
Das Einsteigen in das Fahrzeug unterliegt nicht nur der Durchführung der Reise, sondern auch den Anforderungen im Zusammenhang mit der Seetüchtigkeit und der Navigationssicherheit. Das Einsteigen, der Aufenthalt an Bord und das Aussteigen von Fahrzeugen ist unter folgenden Bedingungen gestattet:
Zu. Für den Seetransport ist es unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieses Transports zwingend erforderlich, Fahrzeuge zu verwenden, die in jeder Hinsicht effizient sind, insbesondere in Bezug auf Bremsen, Rollen, Federung und, sofern vorgesehen, die Haken zum Zurren;
B. Die Fahrer der Fahrzeuge müssen den Anweisungen der Besatzung beim Einsteigen in die Fahrzeuge in der Schiffsgarage Folge leisten. In diesen Phasen muss das Autoradio ausgeschaltet bleiben und das Mobiltelefon sowie Kopfhörer und/oder Ohrhörer dürfen nicht benutzt werden;
C. Die Fahrzeuge müssen zur Einschiffung vorgelegt werden, wobei die Ladung fachmännisch verpackt, angeordnet und gesichert ist, wobei die Vorsichtsmaßnahmen und etwaigen Verwahrungssysteme zu beachten sind, die für die Art der Güter und des Fahrzeugtyps erforderlich sind, alles nach Kriterien, die für den Transport auf dem Seeweg geeignet sind;
D. Für die Fahrer von Begleitfahrzeugen ist es Pflicht: einen niedrigen Gang einzulegen und die Feststellbremse vollständig anzuziehen, die Schlüssel vom Armaturenbrett abzuziehen und alle elektrischen Geräte auszuschalten, die Alarmanlage zu deaktivieren, alle Gasabsperrhähne zu schließen und zu deaktivieren die elektrischen Geräte von Wohnmobilen und Wohnwagen;
Und. Bei der Beförderung von Fahrzeugen, die mit LPG/Methan oder anderen Gasen betrieben werden, ist es zwingend erforderlich, die Bordleitung vor dem Einsteigen zu informieren;
F. Der Transport von Kühlfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des RINA (italienisches Schifffahrtsregister) sowie den diesbezüglich erlassenen Vorschriften. Kühlfahrzeuge haben keinen Anschluss an das Bordnetz und müssen daher ausgeschaltet bleiben. Die Navigation ist von kurzer Dauer und die isothermen Karosserien der Fahrzeuge lassen keinen Temperaturbereich zu, der zu einer Beschädigung der Ladung führen könnte.
G. Die Längen der Fahrzeuge sind insgesamt zu berücksichtigen, einschließlich Abschlepphaken, Ruder o.ä.; H. Wohnmobile, Wohnwagen, Geländefahrzeuge und Fahrzeuge, die höher als 1,80 Meter über dem Boden und/oder breiter als 1,85 Meter sind, müssen zum Zeitpunkt der Buchung gemeldet werden;
H. Das Fahrzeug wird als einzelne Ladeeinheit ohne Wertangabe angenommen; Die. Laziomar haftet für den Verlust und die Beschädigung des Fahrzeugs, das den Passagier begleitet, im Rahmen der in den Artikeln 422 und 423 des Schifffahrtsgesetzes festgelegten Grenzen und ausschließlich für den Fall, dass der Unfall dem Unternehmen zuzuschreiben ist und vom Personal unverzüglich mit den daraus resultierenden Folgen festgestellt wird Erstellung des Schadensberichts durch das Bordkommando;
Die. Für den Fall, dass die Eigenschaften und Abmessungen des Fahrzeugs nicht mit den vom Passagier angegebenen und im Ticket aufgeführten Angaben übereinstimmen, ist die Einschiffung erst nach Überprüfung der Verfügbarkeit durch das Bordpersonal und nach Zahlung etwaiger Preisdifferenzen gestattet. Die Nichtbeachtung der oben genannten Punkte kann zur Stornierung des Tickets ohne vollständige oder teilweise Rückerstattung führen. Der Staat, in dem das Fahrzeug zurückgelassen wird, muss den von der Seefahrtsbehörde festgelegten Verfahren entsprechen. Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Verluste und Schäden, die an den eingeschifften Fahrzeugen oder den darin enthaltenen Gegenständen entstehen.

13 – PRÄSENTATION ZUM BOARDING
Passagiere sind verpflichtet, sich spätestens 1 Stunde vor Abfahrt der Marineeinheit mit einem regulären Ticket zum Einsteigen einzufinden, andernfalls ist die Einschiffung nicht gewährleistet. Passagiere, die im Besitz eines vor dem Abflugtag ausgestellten Tickets sind, sind verpflichtet, sich auf der Website zu vergewissern, dass sich in Bezug auf die Dienstleistung, für die das Ticket ausgestellt wurde, keine vom Willen des Unternehmens unabhängigen Änderungen ergeben haben www.laziomar.it. Der Passagier, der nicht rechtzeitig erscheint oder das Schiff nicht betritt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht teilweise, des gezahlten Preises. Eine Rückerstattung erfolgt nicht, auch wenn der Passagier nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheint.

14 – BLEIBEN DER PASSAGIERE AN BORD
Vom Zeitpunkt der Einschiffung bis zur Ausschiffung sind die Passagiere verpflichtet, den Anweisungen der Bordleitung Folge zu leisten. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die den Passagieren aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.
Die Passagiere sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie anderen Reisenden und der Besatzung keinen Schaden zufügen oder sie belästigen und die Sicherheit der Schifffahrt nicht gefährdet.
Nach der Kontrolle des Tickets kann der Passagier nicht mehr an Land zurückkehren.
Außerdem müssen sie ihre Waffen dem Schiffskapitän übergeben und sie erst bei der Ausschiffung wieder abholen.

15 – DER BORDKAPITÄN
Der Kapitän ist Kriminalpolizeibeamter und übt in dieser Eigenschaft die in den Artikeln 221 ff. der Strafprozessordnung genannten Befugnisse für den Fall aus, dass während der Schifffahrt an Bord Straftaten begangen werden, und übt seine Autorität gegenüber allen Personen an Bord aus (Besatzung und Passagiere). Es verfügt über Disziplinar- und Navigationssicherheitspolizeibefugnisse. Der Passagier muss vom Zeitpunkt der Einschiffung bis zur Ausschiffung die von der Bordleitung vorgegebenen Vorschriften einhalten, sich mit üblicher Sorgfalt und Umsicht verhalten und für seine eigene Sicherheit sowie die der Personen und Tiere an Bord sorgen Sorgerecht sowie die Sicherheit des eigenen Eigentums, auch unter Berücksichtigung der Wetter- und Seebedingungen der Reise.

16 – SICHERHEITSINFORMATIONEN UND ISPS-CODE
Gemäß den Bestimmungen des internationalen ISPS-Kodex in Bezug auf Anti-Terror-Vorschriften müssen Passagiere auf Verlangen eines Schiffsoffiziers ihr Durchgangsticket und ihren Ausweis vorzeigen. Sie sind außerdem verpflichtet, gegebenenfalls einer Kontrolle ihres Gepäcks zuzustimmen. Diese Kontrollen können auch durch die Hafenstrukturen durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass es verboten ist, sich Schiffen und Schnellbooten im Hafen zu nähern und sich ihnen und ihren Liegeplätzen nicht weiter als 50 Meter zu nähern. Darüber hinaus könnten die Hafenbehörden weitere Anträge und die Zahlung noch nicht bezifferter Zusatzsteuern anordnen. Wenn der Passagier Mängel oder Unregelmäßigkeiten in der von der Gesellschaft erbrachten Leistung feststellt, kann er die Bordleitung oder die Geschäftsführung der Gesellschaft benachrichtigen.

KUNST. 17 – Pendlerkarte
Für die Ausstellung der Pendlerkarten müssen sich Interessenten an Laziomar S.p.A. wenden. indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen und alle darin angegebenen Unterlagen beifügen. Das Unternehmen behält sich für die Prüfung des Antrags und die Ausstellung der Karte eine maximale Frist von 30 Tagen vor.

KUNST. 18 – ABFAHRTEN ABGESAGT ODER VERZÖGERT
Laut Artikeln 17 und 20 der Verordnung (EU) 11777/2010: Im Falle einer Annullierung der Abfahrt oder einer Verspätung von mehr als neunzig Minuten gegenüber der geplanten Abfahrtszeit ist Laziomar S.p.A. bietet im Verhältnis zur Wartezeit kostenlose Snacks oder Getränke an, sofern diese verfügbar sind und angemessen bereitgestellt werden können. Passagiere, die vor dem Kauf des Tickets über die Annullierung oder Verspätung informiert wurden, und Passagiere, die durch ihr Verhalten die Annullierung oder Verspätung verursacht haben, sind von dieser Art der Unterstützung ausgeschlossen.

ART.19 – ALTERNATIVER TRANSPORT UND RÜCKERSTATTUNG IM FALLE STORNIERTER ODER VERSPÄTETER ABREISE
Laut Artikeln Gemäß Art. 18 und 20 der Verordnung (EU) 1177/2010 hat der Fahrgast im Falle einer Annullierung der Abfahrt oder einer Verspätung von mehr als neunzig Minuten Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine Rückerstattung des Fahrpreises.
Was die alternative Beförderung anbelangt, werden die Passagiere an Bord des ersten Schiffes befördert, das zum gleichen Ziel fährt, dessen Eigenschaften den auf dem Ticket angegebenen entsprechen und Eigentum des Unternehmens sind. Informationen zum Verfahren zur Beantragung einer Rückerstattung finden Sie in Artikel 20.

KUNST. 20 – RÜCKERSTATTUNGSANTRAGVERFAHREN ART DES URSACHES STRAFVERFAHREN KREDIT

KAUF AN DEN TICKETS

URSACHEVERFAHRENSTRAFEKREDIT
Reiseverzicht innerhalb von 48 Stunden vor Abflug Der Kunde muss innerhalb von 48 Stunden nach der geplanten Abfahrt mit den Originaltickets zu einem der Fahrkartenschalter des Unternehmens gehen. 10 % Rückerstattung in bar an einer der Kassen des Unternehmens oder alternativ per Banküberweisung unter Vorlage einer iBAN
Stornierung der Reise innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit Der Kunde muss innerhalb von 24 Stunden nach der geplanten Abfahrt mit den Originaltickets zu einem der Fahrkartenschalter des Unternehmens gehen 25 % Rückerstattung in bar an einer der Kassen des Unternehmens oder alternativ per Banküberweisung unter Vorlage einer iBAN
Ungünstige Wetterbedingungen auf See und Ausfälle Der Kunde muss sich innerhalb von 90 Tagen nach der versäumten Abreise mit den Originaltickets an einen der Fahrkartenschalter des Unternehmens begeben --- Barrückerstattung an einem der Ticketschalter des Unternehmens
Verspätete Stornierung der Reise (ab 24 Stunden vor Abflug) Keine Rückerstattung 100 % Keine Rückerstattung

WEB PURCHASE

URSACHEVERFAHRENSTRAFEKREDIT
Reiseverzicht innerhalb von 48 Stunden vor Abflug Der Kunde muss auf den reservierten Bereich der Website zugreifen https:/ /biglietteria .laziomar.it/accesso-clienti durch Eingabe der Zugangsdaten, die Sie beim Kauf des Tickets per E-Mail erhalten haben, innerhalb von 48 Stunden nach der geplanten Abfahrt 10 % Gutschrift auf die zum Zeitpunkt des Kaufs verwendete Kreditkarte
Stornierung der Reise innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit Der Kunde muss auf den reservierten Bereich der Website zugreifen https:/ /biglietteria .laziomar.it/accesso-clienti durch Eingabe der Zugangsdaten, die Sie beim Kauf des Tickets per E-Mail erhalten haben, innerhalb von 24 Stunden nach der geplanten Abfahrt 25 % Gutschrift auf die zum Zeitpunkt des Kaufs verwendete Kreditkarte
Ungünstige Wetterbedingungen auf See und Ausfälle Der Kunde muss auf den reservierten Bereich der Website zugreifen https:/ /biglietteria .laziomar.it/accesso-clienti Eingabe der per E-Mail beim Kauf des Tickets erhaltenen Zugangsdaten innerhalb von 90 Tagen nach versäumtem Abflug --- Gutschrift auf die zum Zeitpunkt des Kaufs verwendete Kreditkarte
Verspätete Reisestornierung (nach 24 Stunden vor dem geplanten Abflug) Keine Rückerstattung 100 % Keine Rückerstattung

KAUF ÜBER CALL CENTER

URSACHEVERFAHRENSTRAFEKREDIT
Reiseverzicht innerhalb von 48 Stunden vor Abflug Der Kunde muss auf den reservierten Bereich der Website zugreifenhttps:/ /biglietteria .laziomar.it/accesso-clienti durch Eingabe der Zugangsdaten, die Sie beim Kauf des Tickets per E-Mail erhalten haben, innerhalb von 48 Stunden nach der geplanten Abfahrt 10 % Gutschrift auf die zum Zeitpunkt des Kaufs verwendete Kreditkarte
Stornierung der Reise innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit Der Kunde muss auf den reservierten Bereich der Website zugreifen https:/ /biglietteria .laziomar.it/accesso-clienti durch Eingabe der Zugangsdaten, die Sie beim Kauf des Tickets per E-Mail erhalten haben, innerhalb von 24 Stunden nach der geplanten Abfahrt 25 % Gutschrift auf die zum Zeitpunkt des Kaufs verwendete Kreditkarte
Ungünstige Wetterbedingungen auf See und Ausfälle Der Kunde muss auf den reservierten Bereich der Website zugreifen https:/ /biglietteria .laziomar.it/accesso-clienti Eingabe der per E-Mail beim Kauf des Tickets erhaltenen Zugangsdaten innerhalb von 90 Tagen nach versäumtem Abflug --- Gutschrift auf die zum Zeitpunkt des Kaufs verwendete Kreditkarte
Verspätete Reisestornierung (nach 24 Stunden vor dem geplanten Abflug) Keine Rückerstattung 100 % Keine Rückerstattung

Der Rückerstattungsantrag wird nicht akzeptiert, wenn die Aktivierung anders als erwartet erfolgt. Im Falle einer Stornierung der Reise unter Anwendung von Vertragsstrafen werden die Buchungsgebühren niemals erstattet. Alternative Methoden zur Gutschrift der Rückerstattung werden im Falle des Ablaufs/der Änderung der IBAN/des Verlusts der zum Zeitpunkt des Kaufs verwendeten Karten nicht in Betracht gezogen. Wir empfehlen daher, bei der Verwaltung Ihrer Karten und Laziomar S.p.A. größte Vorsicht walten zu lassen. ist von jeglicher Haftung für die Nichtgutschrift der Rückerstattung bei Ablauf/Änderung der IBAN/Verlust der zum Zeitpunkt des Kaufs verwendeten Karten befreit.

21 – ANSPRÜCHE
Aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Vertragserfüllung obliegt dem Passagier die Pflicht, die Besatzung unverzüglich über etwaige Probleme zu informieren, damit das Unternehmen diese umgehend beheben kann. Alternativ kann der Passagier eine Beschwerde über die Website www.laziomar.it einreichen.
Nach 60 Tagen ab Versand (für Fahrten, die von italienischen Häfen abgehen oder in Italien von Nicht-EU-Häfen ankommen) ist es möglich, sich gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010, betreffend die Rechte der Passagiere im See- und Binnenschiffsverkehr, über das spezifische Telematiksystem (SiTe), verfügbar auf der Website der Behörde, oder mit dem Formular, das per Einschreiben an die Adresse Via Nizza gesendet werden muss, 230 - 10126 Turin, oder per E-Mail an eine der folgenden E-Mail-Adressen: Questo indirizzo email è protetto dagli spambots. È necessario abilitare JavaScript per vederlo. Questo indirizzo email è protetto dagli spambots. È necessario abilitare JavaScript per vederlo..

22 – VERSICHERUNGSDECKUNG FÜR SACH- ODER PERSONENSCHÄDEN
Glaubt ein Passagier, dass er einen Personenschaden erlitten hat, muss er dies unverzüglich der Schiffsführung mitteilen, die nach Überprüfung ein Aufklärungsverfahren erstellt und den Vorfall im Logbuch vermerkt.
Betrifft das Ereignis die eingeschifften Fahrzeuge, erstellt die Schiffsführung gemeinsam einen von den Parteien unterzeichneten Sonderbericht, in dem sie über den Schadenseintritt und etwaige Beobachtungen berichtet.
Um die Untersuchung einzuleiten, muss der Schadensersatzantrag per Einschreiben an die Adresse „Laziomar SpA – eingetragener und operativer Hauptsitz – Stazione Marittima Molo Angioino – 80133 Neapel“ gesendet werden.

23 – RECHNUNGEN
Interessenten müssen beim Kauf des Tickets ausdrücklich die Freigabe der Rechnung beantragen und dabei ihre persönlichen und steuerlichen Daten zum Zweck der elektronischen Rechnungsstellung gemäß den Artikeln angeben 10 ss DL n.119/2018 umgewandelt in L.136/2018. Die Rechnung muss vor Ausstellung des Tickets angefordert werden, eine Rechnungsstellung nach der Buchung bzw. Ticketausstellung ist nicht möglich.

24 – ÜBERWEISUNG
Für alles, was nicht durch diese Beförderungsbedingungen abgedeckt ist, gelten die Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzbuchs, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer geltender Rechtsvorschriften.

25 – ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht und wird entsprechend ausgelegt. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Neapel zuständig, unbeschadet der Anwendung des Verbraucherschutzes gemäß geltendem italienischem Recht.

26 – DATENSCHUTZ
Gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung Nr. 2016/679, das Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten enthält, informiert das Unternehmen als Datenverantwortlicher darüber, dass die vom Passagier bereitgestellten personenbezogenen Daten auch für Zwecke verarbeitet werden, die eng mit der Verwaltung des Vertragsverhältnisses und der Erbringung von Dienstleistungen verbunden sind mittels Informationssystemen, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten können.
Die Informationen sind auf der Website www.laziomar.it verfügbar

 
 

 

 

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